Feuerbrand: Stichprobenkontrollen 2024

1. Oktober 2024

Seit 2020 ist Feuerbrand keine Quarantänekrankheit mehr, aber ein geregelter Nicht-Quarantäne Organismus (GNQO). Das heisst: Überwachung, Meldung und Bekämpfung bleiben nur in den Gebieten obligatorisch, in welchen ein besonderes Interesse besteht das Vorkommen von Feuerbrand gering zu halten (Obstanlagen, Baumschulen, seltene Obstsorten). Das sind die sogenannten Gebiete mit geringer Prävalenz; Unsere Gemeinde gehört dazu.

Damit der Status eines Gebietes mit geringer Prävalenz erhalten bleibt, muss jede Besitzerin und jeder Besitzer von Wirtspflanzen (professionell oder privat) in solchen Gebieten mindestens einmal pro Jahr eine Kontrolle vornehmen und alle Verdachtsfälle beim Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve melden. Bei bestätigtem Befall muss die Besitzerin/der Besitzer die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen (Rückschnitt oder Rodung). Die Verantwortung, dass ein Gebiet den Status behält, obliegt demzufolge den Besitzern von Wirtspflanzen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann die Bekämpfung per Verfügung anordnen oder das Gebiet mit geringer Prävalenz aufheben.

Obwohl die Verantwortung zur Gebietsüberwachung bei den Gemeinden liegt, behält der kantonale Pflanzenschutzdienst in Zonen mit geringer Prävalenz die traditionellen Stichprobekontrollen bei. In unserer Gemeinde werden Stichprobenkontrollen durch die Feuerbrandkontrolleure (Richard Hurni und Werner Riesen) in den definierten Gebieten durchgeführt.