Die Zivilschutzanlage liegt mitten im Dorf neben dem ehemaligen Schulhaus in Guschelmuth.
Sie bietet Platz für ca. 80 Personen.
Die Zivilschutzanlage kann für verschiedene Anlässe (Feste, Versammlungen etc.) gemietet werden.
Folgende Bedingungen sind zu beachten:
- Die Zivilschutzanlage kann nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Gurmels ab dem vollendeten 18. Altersjahr sowie von einheimischen Vereinen und einheimischem Gewerbe gemietet werden. Die Zivilschutzanlage wird nicht an auswärtige Personen und Veranstalter vermietet. Ausnahmen gelten insbesondere für Lager, das Militär und den Zivilschutz.
- Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Zivilschutzanlage durch einen Elternteil reservieren lassen. Die Eltern übernehmen die volle Verantwortung.
- Die Zivilschutzanlage wird Schülerinnen und Schülern für Klassenfeste bis maximal 24.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
- Die Reservation muss frühzeitig, jedoch spätestens eine Woche vor dem Anlass vorgenommen werden. Kurzfristige Reservationen (< 1 Woche) werden nicht berücksichtigt.
- Die Mietgebühr beläuft sich auf Fr. 50.00 pro Tag und wird der Mieterin/dem Mieter nach dem Anlass durch die Gemeinde Gurmels in Rechnung gestellt. In der Miete ist die Benützung von Strom, Heizung und Wasser inbegriffen.
- Die kostenpflichtige Entsorgung des Abfalls ist Sache des Veranstalters.
- Eine Annullierung der Reservation ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Benützungsordnung.
Sobald Sie die Reservation online getätigt haben, erhalten Sie eine E-Mail, welche als provisorische Reservationsbestätigung gilt. Nach erfolgter Freigabe der Reservation durch die Gemeindeverwaltung (spätestens 5 Tage nach Reservationsanfrage) wird Ihnen die definitive Reservationsbestätigung per E-Mail zugesandt.
Wir bitten Sie, spätestens 3 Tage vor dem reservierten Anlass direkt mit dem Hauswart, Herr Josef Bürgy (Tel. 026 684 26 18 / 078 809 16 12) während den Bürozeiten von 8.00-11.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr Kontakt aufzunehmen. Die Schlüsselabgabe erfolgt direkt durch den Hauswart.
|