Unter dieser Rubrik sind die aktuellen amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Gurmels online publiziert. Gemäss Art. 140 RPBG ist jedes Baugesuch während vierzehn Tagen seit der Bekanntmachung durch die Gemeinde im Amtsblatt bzw. durch eingeschriebenen Brief auf der Gemeindeschreiberei öffentlich aufzulegen. In dieser Frist kann jeder Interessierte durch begründete Eingabe an die Gemeindeschreiberei Einsprache erheben.