Das Aufstellen von Schildern und Plakaten zum Werbegebrauch unterliegt einer Behördengenehmigung.

Der Genehmigungsantrag muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, auf der das Aufstellen oder Anbringen vorgesehen ist. Die Gemeinde erteilt ihr Gutachten zum Antrag und übermittelt dieses anschliessend dem Oberamt.

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