Informationen zu den Gemeinderatswahlen 2025
Am Sonntag, 9. Februar 2025 wurde die Fusionsvereinbarung zwischen den Gemeinden Gurmels und Ulmiz angenommen. Folglich finden am Sonntag, 9. November 2025 (1. Wahlgang) resp. am 30. November 2025 (2. Wahlgang) vorgezogene Wahlen zur Gesamterneuerung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 statt.
Zu diesen Wahlen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 besteht der Gemeinderat aus sieben Mitgliedern. Der Gemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:
- Wahlkreis Gurmels 6 Sitze
- Wahlkreis Ulmiz 1 Sitz
Jede Partei oder Gruppierung in der Gemeinde Gurmels kann somit maximal 6 Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre Wahlliste setzen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen auf der Wahlliste mit Namen, Vornamen, Beruf, Geburtsjahr und Adresse aufgelistet werden.
Die Gemeinderatswahlen erfolgen grundsätzlich nach dem Majorzsystem, sofern kein Gesuch um Durchführung nach dem Proporzsystem eingereicht wird. Dieses Gesuch ist bis spätestens am Freitag, 26. September 2025, 12.00 Uhr mit mindestens 20 Unterschriften von stimmberechtigen Personen der Gemeinde Gurmels bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Wahllisten müssen bis spätestens am Montag, 29. September 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Jede Liste muss mit mindestens 20 Unterschriften von stimmberechtigten Personen der Gemeinde Gurmels versehen sein.
Bei Fragen zu den Gemeinderatswahlen steht Ihnen der Gemeindeschreiber Gabriel Schmutz gerne zur Verfügung.