Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Gemeinde und besteht aus den Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat mindestens zweimal im Jahr einberufen. Die Einladung erfolgt durch Mitteilung im Amtsblatt und mit einem Rundschreiben an alle Haushaltungen (mindestens 10 Tage im Voraus).
Ort
Die Gemeindeversammlung wird abwechslungsweise in folgenden Räumlichkeiten durchgeführt: Aula OS Gurmels, MZH Cordast, MZH Tribüne Gurmels, Sporthalle LiebistorfAufgaben
Sämtliche Ausstattungen der Befugnisse und Aufgaben einer Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz und dem Ausführungsreglement geregelt.
Kompetenzen
Gestützt auf Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980.
Voraussetzungen
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