Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Gemeinde und besteht aus den Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat mindestens zweimal im Jahr einberufen. Die Einladung erfolgt durch Mitteilung im Amtsblatt und mit einem Rundschreiben an alle Haushaltungen (mindestens 10 Tage im Voraus).

Kontakt

Schmutz Gabriel
026 674 93 33

Ort

Die Gemeindeversammlung wird abwechslungsweise in folgenden Räumlichkeiten durchgeführt: Aula OS Gurmels, MZH Cordast, MZH Tribüne Gurmels, Sporthalle Liebistorf

Aufgaben

Sämtliche Ausstattungen der Befugnisse und Aufgaben einer Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz und dem Ausführungsreglement geregelt.

Kompetenzen

Gestützt auf Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980.

Voraussetzungen

Aktivbürger, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, sofern nicht das Büro aus wichtigen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschliesst.

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Datum Sitzung

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