Eine Wohnsitzbestätigung kann online oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung Gurmels bestellt werden.

EINE WOHNSITZBESTÄTIGUNG ONLINE BESTELLEN
Sie können eine Wohnsitzbestätigung bestellen, indem Sie auf den untenstehenden Link klicken.

Achtung:

  • Diese Bestätigung ist nur für bestimmte Behördengänge gedacht (Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Bank, Post, usw.).
  • Für eine Immatrikulation eines Fahrzeugs wird eine andere Bestätigung benötigt, welche Sie telefonisch
    (026 674 93 33) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen können.
  • Für den Fall, dass Sie Ihre Wohnsitzbestätigung zur Erklärung an eine ausländische Botschaft benötigen (Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Heirat im Ausland, etc.) bitten wir Sie, persönlich am Schalter vorbeizukommen.
     

Um eine Wohnsitzbestätigung online zu bestellen, benötigen Sie:

  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance)
  • möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung für eine andere Person bestellen

Kosten: Fr. 10.00

Wie gehen Sie vor?

  1. Melden Sie sich im virtuellen Schalter des Kantons Freiburg an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Bestätigen Sie die Bestellung der Wohnsitzbestätigung.
     

Nächste Schritte

  1. Die Gemeinde bearbeitet Ihre Bestellung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
  2. Wenn das Gesuch gültig ist, wird Ihnen die Wohnsitzbestätigung im Bereich «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter zugestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Wohnsitzbestäti-gung bereit ist.

Information: Die Wohnsitzbestätigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der die Gültigkeit beweist.


EINE WOHNSITZBESTÄTIGUNG AM SCHALTER BEZIEHEN
Um eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten, können Sie auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen.

Dafür benötigen Sie:

  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung für eine andere Person abholen möchten

Kosten: Fr. 10.00

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