Das Einjährige Berufkraut schadet der Biodiversität und fordert uns alle

23. August 2024

Das Einjährige Berufkraut stellt eine erhebliche Bedrohung für die Landwirtschaft und die Biodiversität in der Schweiz dar. Durch intensive Bekämpfungs- und Präventionsmassnahmen sowie eine verstärkte Sensibilisierung kann die Ausbreitung eingedämmt werden. 

Das können private Gartenbesitzer/innen tun
Durch die zahlreichen Samen können Gärten und auch Flachdächer zu Verbreitungs-Hotspots des Einjährigen Berufkrauts werden und benachbartes Acker-, Wiesland oder Naturschutzflächen befallen. Deshalb sollte man unbedingt jede einzelne Pflanze im eigenen Garten möglichst vor dem Blühen mitsamt Wurzel ausreissen. Mähen allein reicht nicht, da die Pflanze nach wenigen Wochen wieder zu blühen beginnt. Blühende Pflanzen müssen sofort in einen Kehrrichtsack gefüllt und der Kehrrichtverbrennung zugeführt werden.

Wir verweisen auf den Artikel vom 01.07.2024  im "Schweizer Bauer" sowie auf die Information von Grangeneuve im Zusammenhang mit dem Einjährigen Berufkraut.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.