Astmaterial und Heckenschnitt verwerten

Im Verlaufe der nächsten Monate werden vermutlich auf unserem Gemeindegebiet Hecken geschnitten oder Einzelbäume gefällt. Der Staat Freiburg hat dazu eine praktische Anweisung zum korrekten Umgang mit Heckenschnitt und Astmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen publiziert.

  • Ausserhalb des Waldareals ist die beste zu wählende Lösung das Anhäufen des Schnittguts. Natürliche Holzabfälle können, soweit ihre Qualität dies zulässt, auch als Brennholz verwertet werden. Kleine Mengen trockenen Holzes sollten nur unter begründeten Umständen verbrannt werden und unter Einhaltung gewisser Regeln (praktisch keine Rauchentwicklung, keine Belästigung der Nachbarschaft).
  • Im Wald ist das Verbrennen von Schlagabraum verboten. Das Amt für Wald und Natur berät die Waldbesitzer über die gute waldwirtschaftliche Praxis. Das Amt ist befugt, Ausnahmebewilligungen zu erteilen, wenn gewisse strenge Kriterien dies erlauben.

Auf nachstehendem Dokument „Umgang mit Schlagabraum“ finden Sie praktische Anweisungen.

Informationen

Datum
17. Dezember 2019
Herausgeber/-in
Gemeinde Gurmels

Dokumente

Name
Umgang mit Schlagabraum (PDF, 2.22 MB) Download 0 Umgang mit Schlagabraum

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