6. Juli 2026

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) im Seebezirk hat der Kanton ein Verbot für das Entzünden von Feuern im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe angeordnet. Dieser Entscheid gilt für unbestimmte Zeit, bis es mehrere Tage hintereinander anhaltend regnet. Der Kanton wird das Verbot gegebenenfalls wieder aufheben.