Eine Umzugsmeldung kann online oder direkt am Schalter der Gemeinde vorgenommen werden

EINEN UMZUG ONLINE MELDEN

Melden Sie Ihre Adressänderung innerhalb der aktuellen Gemeinde oder in Ihre neue Wohngemeinde hier via eUmzug.

Dafür benötigen Sie:

  • eine Identitätskarte;
  • einen Heimatschein oder eine individuelle Zivilstandsurkunde oder das Familienbüchlein / für Ausländerinnen und Ausländer ist der Ausweis, der vom Amt für Bevölkerung und Migration des Staates Freiburg ausgestellt wurde, erforderlich;
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind;
  • eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied;
  • eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance).

Kosten Niederlassungsbescheinigung
Zuzug: Falls Sie neu in die Gemeinde Gurmels ziehen, kostet dies für die Familie mit minderjährigen Kindern respektive für ein verheiratetes Ehepaar Fr. 20.‒. Jede erwachsene Person respektive erwachsene Kinder im gleichen Haushalt der Eltern zahlen ebenfalls jeweils Fr. 20.‒.

Umzug: Falls Sie innerhalb der Gemeinde Gurmels umziehen, werden Ihnen Fr. 10.‒ später in Rechnung gestellt.

Wegzug: Kostenlos

Wie geht man vor?

  1. Sich im virtuellen Schalter anmelden oder registrieren.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
    Achtung: Wir empfehlen das Wegzugsdatum auf den letzten Tag des Monats festzulegen.
  3. Fügen Sie die angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Übermitteln Sie den Antrag.

Nächste Schritte

  1. Die Wegzugsgemeinde bearbeitet Ihre Umzugsmeldung.
  2. Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde dieses an Ihre Zuzugsgemeinde weiter.
  3. Die Zuzugsgemeinde bearbeitet Ihr Dossier und teilt Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
  4. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde wird die Verwaltung die Mutation ebenfalls vornehmen.

Fristen
Wegzugsgemeinde:
Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle innerhalb von 48 Stunden bearbeitet - abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinde. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ankunftsgemeinde: Sobald Ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an Ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Ihre Zielgemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde gehen, um Ihre Ankunft anzumelden.

Melden Sie Ihren Umzug am physischen Schalter

Sie können aber die oben erwähnten Dienste auch persönlich am Schalter vornehmen. Die nachstehenden Links führen Sie zu der entsprechenden Beschreibung:

 

Aktionen

Zugehörige Objekte