Vollständiges Feuerverbot im Freien, Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern

27. Juli 2026

Angesichts der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der sehr hohen Waldbrandgefahr hat der Staatsrat auf Antrag des kantonalen Stabs Bevölkerungsschutz (KSBS) mit sofortiger Wirkung folgendes beschlossen:

Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Vergnügungszwecken sind auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, einschliesslich im Rahmen der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli 2026 und 1. August 2026. 

Das Anzünden, die Verwendung und das Entzünden von Festfeuern, Feuerwerkskörpern, Knallkörpern, Raketen, römischen Lichtern, Feuerwerksbatterien, pyrotechnischen Zuckerstöcken (Vulkane), Rauchbomben, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Lampions sowie von allen sonstigen Feuerwerkskörpern oder ähnlichen Vorrichtungen, die eine Verbrennungswirkung erzeugen, sind verboten.

Der Einsatz offener Flammen bei Strassenvorstellungen ist ebenfalls verboten. 

Das Grillieren im Garten, auf der Terrasse oder auf Festplätzen mit Gasgrillen oder geschlossenen Feuerstellen ist vom Verbot ausgenommen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten wird und die an die extreme Trockenheit angepassten Sicherheitsvorschriften beachtet werden.