Bewilligungsgesuch für temporäre Veranstaltungen (Patent K)
Wenn die Gemeinde Gurmels nicht Grundeigentümerin der genutzten Lokalität ist, muss ein schriftliches Einverständnis der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers eingefordert werden.
Das Gesuch für ein Patent K muss mindestens 60 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden, damit die Gemeinde und das Oberamt das Gesuch behandeln kann. Ein vollständiges Gesuch garantiert eine schnellstmögliche Bearbeitung und vermeidet Nachfragen, die das Verfahren verzögern könnten.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Allgemeine Verwaltung | 026 674 93 33 | gemeinde@gurmels.ch |